mit Voraussicht (2): Die Zeit nach der Pensionierung frühzeitig planen

Wohneigentum zu besitzen, ist für viele Menschen ein Lebensziel, ja vielleicht sogar ein Lebenstraum. In vielerlei Hinsicht lohnt es sich in jenem Moment, bei welchem der Traum Wirklichkeit wird, sich auf mögliche zukünftige Entwicklungen vorzubereiten, resp. abzusichern. In unserer Reihe „mit Voraussicht“ geben wir Ihnen Tipps zum vorsorglichen Umgang mit Wohneigentum.

Die Finanzierung ist im Trockenen, das Haus oder die Eigentumswohnung gekauft… und das erst noch zu historisch tiefen Zinssätzen mit einer langfristigen Hypothek. Alles prima! Alles?

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Neben der Absicherung des Ehepartners beim Hauskauf, lohnt es sich auch, frühzeitig die Tragbarkeit der Liegenschaft im Alter sicherzustellen. In den letzten Monaten konnte festgestellt werden, dass Banken Pensionierten vermehrt mit der Kündigung der Hypothek drohen, weil die Einkommenssituation mit der Rente, die Tragbarkeit aus Sicht der Bank nicht mehr garantiert. Die regulatorischen Rahmenbedingungen schreiben den Banken vor, bei bonitätsrelevanten Ereignissen die Banken eine neue Tragbarkeitsberechnung vornehmen müssen. Und dabei wird das neue – in der Regel signifikant tiefere – Renteneinkommen zur Grundlage genommen.

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Konkret bedeutet dies:

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Ein Ehepaar kauft während dem Erwerbsleben ein Haus und nimmt hierfür eine Hypothek im Umfang von 1 Million auf. Die Tragbarkeitsberechnung ergibt – unter Anwendung des von den Banken jeweils angewendeten Hypothekarzinses von 5 Prozent sowie Nebenkosten von 1 Prozent – eine Gesamtbelastung von CHF 60’000.- pro Jahr. Diese Gesamtbelastung darf nicht grösser sein als ein Drittel des Gesamteinkommens. Das heisst, das Ehepaar hat mindestens ein jährliches Gesamteinkommen von CHF 180’000.-.

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Das Ehepaar tut gut daran, die Amortisation der Hypothek schon frühzeitig in die eigene Finanzplanung einzubauen. Auch dann, wenn die Bank bereits eine indirekte Amortisation via Säule 3a vorschreibt, lohnt es sich, die langfristige Tragbarkeit mit einem Spezialisten zu prüfen und allenfalls einen ergänzenden Amortisationsplan (z.B. via Säule 3b) aufzustellen. Nur so kann gewährleistet werden, dass zum Zeitpunkt der Pensionierung die Hypothek auf einem (tieferen) Niveau liegt, damit auch mit dem neuen Renteneinkommen die Hypothek nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmacht und damit von den Banken als tragbar eingestuft werden kann.

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Lesen Sie auch unseren ersten Artikel zum Thema „mit Voraussicht“ – Den Ehepartner absichern.

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