mit Voraussicht (1): Den Ehepartner absichern

Wohneigentum zu besitzen, ist für viele Menschen ein Lebensziel, ja vielleicht sogar ein Lebenstraum. In vielerlei Hinsicht lohnt es sich in jenem Moment, bei welchem der Traum Wirklichkeit wird, sich auf mögliche zukünftige Entwicklungen vorzubereiten, resp. abzusichern. In unserer Reihe „mit Voraussicht“ geben wir Ihnen Tipps zum vorsorglichen Umgang mit Wohneigentum.

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Wer als Ehepaar Eigentum kauft, denkt vermutlich zu diesem Zeitpunkt nicht daran was geschehen könnte, wenn der eine Partner stirbt, und welche Wirkungen dies auf die Wohneigentumssituation haben könnte. Dies führt dazu, dass nicht selten eine letztwillige Verfügung (Testament) fehlt, was zur Folge hat, dass das Vermögen  im Todesfall nach den gesetz­lichen Regeln – und damit im Falle von verheirateten Paaren ohne weitergehende Vereinbarung, nach dem Prinzip der Errungenschaftsbeteiligung – verteilt wird. Dabei wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt in Eigengut und Errungenschaft. Vereinfacht bedeutet dies, dass das Eigengut alles umfasst, was der Partner in die Ehe einbringt und während der Ehe als Schenkung oder Erbe erhält, währenddem die Errungenschaft jenes Vermögen beinhaltet, das die Ehepartner in der Ehe erarbeiten, kaufen, besitzen, sparen. Was geschieht nun beim Todesfalle? Die eine Hälfte des gemeinsam erarbeiten Vermögens (Errungenschaft) sowie das eigene Eigengut geht an den überlebenden Ehegatten, die andere Hälfte zusammen mit dem Eigengut des verstorbenen Partners in den Nachlass, an welchem der überlebende Partner nur zu Teilen partizipiert.

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Gerade wenn die gemeinsame Errungenschaft eine Liegenschaft beinhaltet, kann es die finanziellen Möglichkeiten des überlebenden Partner übersteigen, dieses halten zu können, wenn er nur die gesetzlich definierten Mindestwerte erhält. Es lohnt sich daher – im Sinne der gegenseitigen Absicherung – die Nachlassregelung so zu gestalten, dass beide Ehepartner finanziell in der Lage sind, das Haus nach dem Tod des anderen zu halten. Dies bedarf der Schaffung einer finanziellen Freiheit für den überlebenden Partner, z.B. durch einen expliziten Ehevertrag, das Verfassen eines Testaments oder den Abschluss einer Todesfallrisikoversicherung. Nur wer frühzeitig diese Instrumente in Kombination prüft und plant, hat im tragischen Moment des Ablebens des Ehepartners immerhin die rechtliche Grundlage und die finanzielle Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob die veränderte Lebenssituation auch eine neue Wohnsituation beinhalten soll.

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Es lohnt sich also in jedem Fall frühzeitig eine Beratung in Anspruch zu nehmen, welche nicht nur die heutige Lebenssituation und ihre finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt, sondern sicherstellt, dass nach einem tragischen Erlebnis zumindest die Wohnsituation nicht zu einer weiteren Belastung wird.

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Lesen Sie beim nächsten Mal, warum bei einem Hauskauf „mit Voraussicht“ auch die Zeit nach dem Erwerbsleben geplant werden sollte…

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