Zertifikatspflicht für STWE-Versammlungen

Per sofort gilt für alle STWE-Versammlungen eine Zertifikatspflicht. Eigentümerinnen und Eigentümer, die über kein Zertifikat verfügen, können ihr Stimmrecht mittels dem Vollmachtsformular ausüben. Als Verwaltung sind wir angewiesen, eine Einlasskontrolle vor den Räumlichkeiten der Versammlung vorzunehmen. Als Verwaltung gelten wir als Veranstalter der Versammlung und müssen wir mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn wir diese Vorgabe nicht umsetzen.

Weitere Infos sind auf der Homepage des SVIT zu finden.