Wie gross ist die Wohnung? Von Wohn- und Nutzfläche…

Immer wieder stellt sich die Frage, welche Fläche bei Ausschreibungen angegeben ist und wie sich diese zusammensetzt. Bei Wohnungsinseraten wird in seltenen Fällen die Nutzfläche angegeben. Viel geläufiger ist jedoch die Wohnfläche (auch: Hauptnutzfläche). Diese beinhaltet nach der Definition des sia alle Flächen, die „der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinn dient“. Dazu gehören alle Räume, die sich innerhalb der Wohnung befinden: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Badezimmer, Küche sowie sämtliche Erschliessungsflächen (Gang usw.). Werden die Nebennutzflächen (Kellerabteile, Reduits, Waschküchen, Abstellkammern und Estriche) zur Wohnfläche hinzugezählt, ergibt dies die Nutzfläche.

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Folgende Aspekte sind für die Berechnung der Wohnfläche (Hauptnutzfläche) ebenso interessant:

  • Bei Räumen mit Dachschräge darf nach sia nur jener Anteil der Bodenfläche zur Wohnfläche mitgezählt werden, dessen Raumhöhe höher als 1.5 Meter ist.
  • Die Fläche der Einbauschränke wird zur Wohnfläche hizugerechnet, wie auch die Flächen unter Lavabos, Toiletten oder in Cheminées und Kachelöfen.
  • Balkone und Wintergärten gehören – solange sie nicht beheizt sind – nicht zur angegebenen Wohnfläche
  • Grundsätzlich sollte in Wohnungsinseraten immer die Nettowohnfläche angegeben werden. Nur diese ist für die Mieterschaft von Interesse. Die Bruttowohnfläche zählt die Aussenwandquerschnitte zur Wohnfläche hinzu, das heisst auch die Mauerdicke wird hinzugezählt.

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