STWE-Versammlungen per Bevollmächtigung und Videokonferenz

Um der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Jahresversammlung nachzukommen, haben wir uns dazu entschieden, die im März verschobenen STWE-Versammlungen via Teilnahme per Bevollmächtigung und Abstimmungsanweisung an die Verwaltung resp. der Möglichkeit zur Teilnahme an einer Vieokonferenz nachzuholen. Die entsprechenden Gemeinschaften werden per Brief von uns über das Vorgehen detailliert informiert.
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Wir danken für Ihr Verständnis.

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Freundliche Grüsse & „bliibe Si xund!“

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Thomi Jourdan, Geschäftsführer

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