STWE-Versammlungen ab sofort digital via Zoom! (Update 22.11.2020)

Dieser Artikel wird aktualisiert. Wenn Sie den aktuellen Stand zur Thematik im Überblick haben wollen, nutzen Sie diesen Link: http://www.trimag.ch/stwe-corona

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Update 21.11.2020

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Liebe Kundin, lieber Kunde.

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Ab kommendem Montag gelten für den Kanton Basel-Stadt verschärfte Massnahmen im Umgang mit der Covid19-Pandemie. In Beachtung dieser Verordnung und um Sie als unsere Kundin und Kunde, aber auch unsere Mitarbeitenden zu schützen und den Betrieb der trimag aufrecht erhalten zu können, haben wir beschlossen, ab sofort wieder alle STWE-Versammlungen nur noch via Zoom-Veranstaltung und Handlungsvollmacht durchzuführen. Konkret bedeutet dies für Sie folgendes:

.Ihre Jahresversammlung steht erst noch bevor?

Sie haben bereits die Einladung für die Jahresversammlung erhalten?

In Ihrer Einladung haben wir Sie darum gebeten, sich am Tag der Versammlung auf dieser Seite über allfällige Anpassungen in Bezug auf Ihre Versammlungen zu informieren.

Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass Ihre Versammlung ausschliesslich per Zoom durchgeführt wird. Eine persönliche Versammlung wird nicht stattfinden. Eine Anleitung zur Zoom-Veranstaltung sowie die Login-Daten haben wir Ihrer Einladung beigelegt.

Alternativ können Sie uns bis am Mittag des Veranstaltungstages das Handlungsvollmachtsformular via www.portal.trimag.ch zukommen lassen. Sie können entweder die trimag bevollmächtigen, oder aber eine Person, die per Zoom an der Versammlung teilnimmt.

Für Personenen, welche trotz Hinweis in der Einladung diese Information nicht sehen, werden wir eine Lösung bereit halten.

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Ihre Jahresversammlung steht erst noch bevor?

Dann werden Sie zeitgerecht eine Einladung für die Jahresversammlung erhalten. Wie im vergangenen Frühling während des Lockdowns, stellen wir unseren Gemeinschaften zwei Teilnahmemöglichkeiten zur Verfügung. Wir erlauben und an dieser Stelle keinen Unterschied zu machen, ob Ihre Gemeinschaft im Kanton Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau oder Solothurn ist. Wir wählen für alle Gemeinschaften das gleiche Vorgehen.

  • Die Teilnahme per Zoom. Alle Informationen – inkl. einer Anleitung – liegen der Einladun bei.
  • Die Abgabe Ihrer Stimme per Vollmacht an die trimag oder an eine an der Zoom-Veranstaltung teilnehmenden Person. Das Vollmachtsformular enthält eine detaillierte Beschreibung aller Traktanden sowie der beantragten Beschlüsse.

Gerne weisen wir darauf hin, dass wir während dem Lockdown im Frühling weit mehr als 50 Versammlungen erfolgreich durchgeführt haben. In diesem Sinne sind wir zuversichtlich, dass uns dies auch im Herbst gelingen wird.

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Liebe Kundin, lieber Kunde: Für uns alle sind die letzten acht Monate eine grosse Herausforderung. Als trimag versuchen wir seit Beginn der Pandemie auch im Bereich der STWE-Versammlungen auf die sich ständig wandelnden Voraussetzungen zu reagieren. Wir sind dankbar für die vielen positiven Reaktionen auf unsere Vorgehensweisen. Ebenso ist uns bewusst, dass wir mit unseren Entscheiden nicht immer alle glücklich machen – das ist nicht verhinderbar. Wir sind aber überzeugt davon, dass mit der Möglichkeit der digitalen Teilnahme und der sehr umfassenden schriftlichen Dokumentation im Vorfeld der Versammlung sowie der Informationsmöglichkeit über das Kundenlogin, die Gemeinschaften eine gute Grundlage zur Entscheidungsfindung und Beschlussfassung haben.

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Von Herzen wünschen wir Ihnen alles Gute!

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Thomi Jourdan
Geschäftsführer

 


Update 29.10.2020

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Liebe Kundin, lieber Kunde.

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Gestern hat der Bundesrat über die neuen Covid-Massnahmen informiert. Gerne informieren wir Sie an dieser Stelle darüber, was das für unsere Arbeit im Bereich Stockwerkeigentum bedeutet:

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STWE-Versammlungen

Für die Jahresversammlungen bieten wir Ihnen drei Teilnahmemöglichkeiten an:

  • Die Abgabe Ihrer Stimme per Vollmacht an die trimag oder an eine an der Versammlung teilnehmenden Person. Das Vollmachtsformular enthält eine detaillierte Beschreibung aller Beschlüsse.
  • Die Teilnahme per Zoom. Unsere Versammlungen werden (ab kommender Woche) alle auch via Zoom übertragen. Die Zugangsdaten und eine Anleitung erhalten Sie mit der Einladung.

Im Sinne der Empfehlungen des Bundes wird sehr empfohlen, eine der vorgenannten Teilnahmemöglichkeit (Vollmacht oder Teilnahme per Zoom) zu nutzen.

  • Als dritte Möglichkeit können Sie auch persönlich an der Versammlung teilnehmen. Aus infrastrukturellen Gründen verlegen wir diverse Sitzungen in unseren Versammlungsraum an der Allschwilerstrasse 17 in Basel. Beachten Sie bitte die Einladung.

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Ausschusssitzungen

Ausschusssitzungen werden bis auf Weiteres in den digitalen Raum verschoben. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes gegenüber Ihnen und unseren Mitarbeitenden finden aktuell keine persönlichen Sitzungen mehr statt. Wenn keine wichtigen Traktanden zu behandeln sind, kann eine Ausschusssitzung auch verschoben werden. Selbstverständlich nehmen wir diesbezüglich mit Ihnen vorgängig Rücksprache.

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Revisionen

Die Revisionen finden vorderhand weiterhin an der Allschwilerstrasse 17 in Basel statt. Ein Schutzkonzept ist vorhanden. Es gilt eine umfassende Maskenpflicht.

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Bitte informieren Sie sich – wie in der Einladung angemerkt – am Tag Ihrer Versammlung auf dieser Seite über allfällige Anpassungem.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte über das das trimagportal (Link) an uns. Vielen Dank!

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Wir wünschen Ihnen alles Gute und „bleiben Sie gesund!“

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Thomi Jourdan
Geschäftsführer

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Update 21.10.2020

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Liebe Kundin, lieber Kunde

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Seit Monaten hält uns die Pandemie in Atem. Für uns als trimag bedeutet dies u.a. auch im Zusammenhang mit Versammlungen von Stockwerkeigentümerversammlungen, dass wir uns laufend der Entwicklung anpassen müssen. Es bleibt unser Ziel, dass die Versammlungen stattfinden können, damit die Gemeinschaft die notwendigen Beschlüsse fällen und wir als Verwaltung in ihrem Sinne handlungsfähig bleiben können. Entsprechend passen wir das Durchführungskonzept jeweils den sich verändernden Bedingungen an.

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Aktuell (Stand 21.10.2020) bedeutet dies:

  • STWE-Versammlungen sind weiterhin erlaubt. Der Bundesrat schreibt in diesem Artikel (Link): „Organisierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit den entsprechenden Schutzmassnahmen weiterhin erlaubt“
    Das heisst: Veranstaltungen, deren Einladungen bereits verschickt wurden, finden statt. Es gelten die Vorgaben des Bundesrates, d.h. Maskenpflicht. Zudem achten wir darauf, dass bei den Veranstaltungsorten die Abstände zwischen den einzelnen Personen maximiert werden.
  • Wenn Sie nicht an der Versammlung teilnehmen möchten, dann haben Sie von uns ein Vollmachtsformular erhalten, auf welchem detailliert alle Beschlüsse beschrieben sind. Kreuzen Sie Ihre entsprechende Abstimmungsanweisung an und senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular bis am Tag der Versammlung um 12 Uhr über das trimagportal (Link) oder Mail an den zuständigen Bewirtschafter, resp. die zuständige Bewirtschafterin.
  • Sollte sich die Situation verändern und eine Versammlung verschoben oder die Durchführungsart verändert werden, erhalten Sie diese Meldung per Post zugestellt. Solange Sie nichts erhalten, findet die Versammlung wie angekündet statt.

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Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte über das das trimagportal (Link) an uns. Vielen Dank!

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Wir wünschen Ihnen alles Gute und „bleiben Sie gesund!“

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Thomi Jourdan
Geschäftsführer